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Köln: Arbeitszimmer: Einsprüche ruhen immer öfter

Köln : Arbeitszimmer: Einsprüche ruhen immer öfter

Im Streit die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer gibt es nun einen Hoffnungsschimmer.

Die Finanzämter würden Einsprüche dagegen nicht mehr pauschal zurückweisen, sondern die Verfahren immer öfter ruhen lassen, berichtet das Internetportal steuertipps.de. Nachdem die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers seit 2007 nur noch sehr beschränkt möglich ist, gibt es viele Musterverfahren gegen die Neuregelung.

Bislang sind die Finanzämter nicht verpflichtet, Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, da noch kein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist. In der Konsequenz bedeutet das, dass Betroffene selbst klagen müssen, wenn das Finanzamt den Antrag auf Ruhen des Verfahrens ablehnt und bei einem Einspruch zuungunsten des Steuerzahlers entscheidet.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Finanzämter nach Informationen des Onlineportals jetzt angewiesen, diese Praxis zu ändern. Sie sollen Einsprüche wegen des Werbungskostenabzugs beim häuslichen Arbeitszimmer bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen lassen (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 12.7.2008, Az. S 2353 - 7 - V B 3).

Um das eigene Verfahren weiter offen zu halten, müssen Steuerzahler - wie bisher auch - Einspruch einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.