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Biallos Ratgeber: Arbeitslosengeld als Brücke in die Rente

Biallos Ratgeber : Arbeitslosengeld als Brücke in die Rente

Lieber Rente als Arbeitslosengeld (ALG) I – ältere Arbeitnehmer, die nach diesem Motto verfahren, müssen im Alter häufig herbe Einbußen hinnehmen. Denn Zeiten des Bezugs von ALG I bringen noch ein Rentenplus und vermeiden größere Renteneinbußen.

Brücke in die Rente: Älteren, die ihren Job verlieren, steht genau wie Jüngeren ALG I zu. Wer arbeitslos ist und Arbeit sucht, für den ist die Arbeitslosenversicherung zuständig – und nicht die Rentenversicherung. ALG I erhalten Arbeitnehmer längstens bis zum Ende des Monats, in dem sie das reguläre Rentenalter erreichen. Das gilt auch dann, wenn sie bereits vorher Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld haben.

Anspruchsdauer: Wer 58 Jahre oder älter ist und nach langjähriger Beschäftigung arbeitslos wird, bekommt bis zu 24 Monate ALG I. Verliert ein Arbeitnehmer einige Wochen vor dem 58. Geburtstag seinen Job, kann es sich lohnen, den Antrag auf ALG I aufzuschieben. Mit 57 gibt es diese Leistung nämlich nur für maximal 18 Monate. Es zählt dabei das Alter am Tag der Antragstellung. Wer wartet, kann sich bis zu sechs Monate länger ALG I sichern.

Sperrzeit: Wer seinen Arbeitsplatz selbst aufgegeben hat und dafür keinen wichtigen Grund hatte, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Dann gibt es in den ersten zwölf Wochen der Arbeitslosigkeit kein ALG I. Und danach wird die Leistung für Arbeitslose ab 58 Jahren nur 18 statt 24 Monate gezahlt.

Höhe: Ältere Arbeitslose erhalten als ALG I meist etwa 60 Prozent ihres vorherigen Nettoverdienstes. Wer noch Anspruch auf Kindergeld hat, dem stehen 67 Prozent zu. Für Verheiratete kann es sich lohnen, im Kalenderjahr vor der Arbeitslosigkeit in Steuerklasse III zu wechseln. Dann fällt das ALG I deutlich höher aus. Die höhere Lohnsteuer des Ehepartners wird später nach der Steuererklärung erstattet. Ein Wechsel in die vorteilhafte Steuerklasse IV mit Faktor bringt sogar noch während der Arbeitslosigkeit ein höheres ALG I.

Rentenplus: Das ALG I ist häufig höher als die Rente. Zudem erhöht die Zeit des ALG-I-Bezugs die spätere Rente und vermindert Abschläge. Wer als 63-Jähriger ein (weiteres) Jahr lang ALG I bezieht und deshalb ein Jahr später in Rente geht, sammelt dadurch nicht nur weitere Rentenpunkte, er vermeidet zudem auch Rentenabschläge. Unterm Strich kann beides zusammen einem Arbeitslosen, der lebenslang durchschnittlich verdient hat, ein monatliches Rentenplus von etwa 75 Euro bringen, bei zwei Jahren können es schon 150 Euro sein.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer diese besonders begehrte abschlagsfreie Frührente erhalten möchte, muss hierfür 45 Versicherungsjahre nachweisen. Zeiten des ALG-I-Bezugs zählen dabei mit – außer in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenantrag. Hier zählen diese Zeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Wer neben dem Bezug von ALG I einen rentenversicherungspflichtigen Minijob aufnimmt, für den gilt diese Zeit als vollwertige Versicherungszeit. Der Minijob kann entsprechend zum Anspruch auf die abschlagsfreie Rente verhelfen.

Keine Sonderrechte: Mancher ältere Arbeitslose betrachtet die Zeit des ALG-I-Bezugs als Überbrückungszeit und ist weniger an einer Arbeitsaufnahme interessiert. Doch grundsätzlich gelten für alle Arbeitslosen die gleichen Regeln: Sie müssen zumutbare Arbeitsangebote annehmen und – falls so vereinbart – auch nachweisen, dass sie aktiv Arbeit gesucht haben. Andernfalls droht ihnen eine Sperrzeit oder sogar die Streichung des ALG I.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers.