Berlin : Äste und Dachziegel: Wer haftet bei Sturmschäden
Berlin Ob dicke Äste oder Dachziegel herumfliegen - bei Sturmschäden haftet der Grundstückseigentümer. Denn er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein in Berlin.
Das bedeutet: Jeder Grundstücksbesitzer muss selbst darauf achten, dass etwa herabfallende Äste niemanden verletzten können oder Autodächer beschädigen. Auf öffentlichen Flächen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich.
Dabei muss alles getan werden, um andere vor Schaden zu schützen. Bäume sollten zum Beispiel regelmäßig auf Beschädigungen untersucht werden. Wenn der Baumkontrolleur einer Gemeinde morsche Äste nachweislich im Voraus erkannt hatte, aber keine Schutzmaßnahmen folgen, muss die Gemeinde für Schäden haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock hervor, auf das der Anwaltverein verweist (Az.: 5 U 334/08).
Gehwege sollten regelmäßig gereinigt werden. Allerdings gibt es auch Grenzen der Zumutbarkeit. „Unzumutbar ist beispielsweise die stündliche Beseitigung des Laubes”, sagt Walentowski. Ähnlich ist die Rechtslage auch bei Dächern: Wird etwa ein Auto von einem herabfallenden Dachziegel beschädigt, haftet der Hausbesitzer. „Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn er sich auf höhere Gewalt berufen kann.” Ein normaler Sturm reiche dafür aber nicht aus - es müsse ein Orkan sein.
Ende vergangener Woche hatte Sturmtief „Carmen” im Norden Deutschlands für Schäden gesorgt. Es war der erste größere Herbststurm in diesem Jahr.