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München: Adoptionskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden

München : Adoptionskosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden

Die Kosten für eine Adoption sind nicht steuerlich absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zu dem Thema bestätigt. Die Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Az.: VI R 60/11).

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In dem verhandelten Fall hatten die Kläger in der Einkommenssteuererklärung rund 8560 Euro für eine Auslandsadoption geltend gemacht. Sie waren ungewollt kinderlos. Der Entschluss zur Adoption beruhe aber dennoch nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung der Kläger, ein Kind anzunehmen, begründete der Finanzhof seine Entscheidung.

(dpa)