Berlin : Zuschüsse fürs Auto: Für Menschen mit Behinderung ist ein Pkw oft Garant für Mobilität
Berlin Eine körperliche Behinderung ist ein schweres Schicksal. „Trotzdem berufstätig zu sein, kann in solchen Fällen das Los lindern”, sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. <br />
Doch einen Beruf auszuüben, verlangt in den meisten Fällen eine gewisse Mobilität. Damit dies nach Möglichkeit nicht am Geld scheitert, hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation” ein soziales Netz gespannt.
„Unter klar definierten Bedingungen gibt es da Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem anderen Sozialversicherungsträger”, sagt Budewell. Was möglich ist und wer unter welchen Voraussetzungen einspringt, ist im Internet unter www.reha-servicestellen.de/ zu finden.
Eine grundsätzliche Voraussetzung ist laut Verordnung, dass der Versicherte wegen der Art oder der Schwere seines Handicaps für die Fahrt zwischen seiner Wohnung und dem Arbeitsplatz auf die Benutzung eines eigenen Autos angewiesen ist.
„Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird von der Rentenversicherung bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen”, erläutert Budewell: „Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben bei der Kaufpreisermittlung unberücksichtigt und werden im Bedarfsfall zusätzlich in vollem Umfang übernommen.”
Anträge vor dem Kauf stellen
Der Zuschuss zum Fahrzeugkauf ist einkommensabhängig und kann bei höheren Einkommen ganz entfallen. „Alleinstehende Behinderte können bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von gut 1.900 Euro noch zumindest eine Teilförderung in Höhe von 1.520 Euro für den Kauf eines Neuwagens erhalten”, sagt Budewell. Allein die Deutsche Rentenversicherung bewilligte im Jahr 2010 rund 3.400 Anträge auf Kfz-Hilfe.
„Leistungsanträge sollten vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung beantragt werden”, empfiehlt die Fachfrau. „Maßnahmen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zu beantragen.”
Öffentlich gefördert werden nach einer Übersicht des Bundes behinderter Auto-Besitzer ( http://bbab.de/ ) nicht nur Zuschüsse zum Erwerb eines Fahrzeugs, sondern ebenso zum Erwerb eines Führerscheins oder die Kosten für notwendige Umrüstungen.
Darüber hinaus gibt es für Behinderte Rabatte oder andere Vorteile beim Erwerb eines Autos. Im Internet bietet etwa die Stiftung MyHandicap unter http://myhandicap.de/ Informationen rund ums Autofahren für Menschen mit Behinderung.