Grimma : Wenn die Tochter in die Disco ausbüxt
Grimma Sagt die Tochter, dass sie bei einer Freundin schläft, und geht in die Disco, ist das für Eltern ein Schock. Ärger mit dem Jugendamt oder der Polizei müssen sie aber nicht fürchten.
„Sie können Jugendliche nicht einsperren”, erklärt Svend-Gunnar Kirmes aus Grimma (Sachsen), Fachanwalt für Familienrecht. Die Aufsichtspflichten der Eltern richteten sich immer nach der Entwicklung des Kindes. Könnten sie grundsätzlich davon ausgehen, dass ihr Kind sich vernünftig verhält, und wurde es auf Gefahren und Verbote hingewiesen, hätten sie ihre Aufgabe erfüllt.
Geht der Jugendliche dann trotzdem heimlich in einen Club, könne nicht davon ausgegangen werden, dass Eltern in erheblichem Maße ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ergänzt Sebastian Gutknecht von der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz, Landesstelle Nordrhein-Westfalen (AJS) in Köln. „Sie müssen nicht fürchten, dass das Jugendamt vor der Tür steht.” Ist der Jugendliche heimlich ausgegangen und erfahren die Eltern davon - etwa durch die Polizei -, müssten sie künftig aber etwas stärker aufpassen, so Kirmes.