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Bern: Selbstverletzendes Verhalten: Eltern sollten sich beraten lassen

Bern : Selbstverletzendes Verhalten: Eltern sollten sich beraten lassen

Bemerken Eltern, dass ihr Kind sich selbst Verletzungen zufügt, sollten sie sich an einen Kinder- und Jugendpsychiater wenden.

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Zu dem sogenannten selbstverletzenden Verhalten zählt etwa sich selbst zu schneiden, zu verbrennen oder zu verbrühen. Darauf weist die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie hin. Helfen kann etwa eine Verhaltenstherapie. Selbstverletzendes Verhalten entwickele sich oft zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr und gilt nicht als eigene Krankheit. Die Hintergründe können ganz unterschiedlich sein, häufig handele es sich etwa um ein Symptom anderer psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen (www.kinderpsychiater-im-netz.org).

(dpa)