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München: Kinder auf dem Beifahrersitz richtig platzieren

München : Kinder auf dem Beifahrersitz richtig platzieren

Kinder können auch auf dem Beifahrersitz sicher mitfahren, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.

Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein. Das haben Crashversuche des ADAC in München ergeben.

Bei den Versuchen mit Babyschale habe sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt überstehe. Bleibe der Airbag aktiv, so werde das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrührten. „So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen”, warnte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.

Der Gesetzgeber habe deshalb die Verwendung solcher Systeme bei „scharfem” Airbag verboten. Größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen würden, könnten auf dem Beifahrerplatz durchaus von der Schutzwirkung des Airbags profitieren. „Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung”, erläuterte Maurer. Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitze, werde es vom sich entfaltenden Airbag getroffen.

Das könne zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch schwerere Verletzungen könnten auftreten, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden würden. Der Klappmessereffekt führe dann dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutsche oder gar die Wirbelsäule verletzt werde. Auch hier reiche bereits ein harmloser Bagatellunfall, weil diese Verletzungen allein vom Airbag verursacht würden, der bei etwa 30 km/h auslöse.

Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen, empfiehlt der Autoclub. Dort sei beschrieben, ob Kinder bei einem Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürften, worauf man bei der Kindersicherung achten müsse und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniere.