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Erfurt/Bayreuth: Jugendferien statt Balkonien: Urlaubshilfe für arme Familien

Erfurt/Bayreuth : Jugendferien statt Balkonien: Urlaubshilfe für arme Familien

Familien mit wenig Geld bleibt im Sommerurlaub meist nur das Reiseziel Balkonien. Damit zumindest der Nachwuchs in den Ferien nicht immer zu Hause bleiben muss, gibt es mehrere Anlaufstellen für Unterstützung.

Die meisten Bundesländer und viele karitative Organisationen unterstützen einkommensschwache Familien.

„Jeder kann Zuschüsse bekommen”, sagt Stephan Illert, Leiter der Stiftung Familiensinn, einer öffentlich-rechtlichen Stiftung im Freistaat Thüringen mit Sitz in Erfurt. Hauptkriterium für die Förderung sei hier die Bedürftigkeit. Doch Illert und seine Kollegen schauen nicht nur auf das Einkommen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto besser stehen ihre Chancen, einen Urlaubszuschuss zu bekommen.

„Kinderreiche Familien und Kinder von Eltern mit Schwerbehinderung werden bevorzugt.” Das heißt aber nur, dass die Chancen größer sind, schon in der ersten Runde den Zuschlag zu bekommen. Etwa die Hälfte aller Bewilligungen gehe zugunsten solcher „prioritärer Fälle”, erklärt Illert. Das restliche Budget steht auch kleinen Familien offen, die nur wenig Geld haben.

Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die nicht mehr als 1300 Euro im Monat zur Verfügung hat, könne etwa 24 Euro pro Tag bekommen. Maximal darf der Urlaub 18 Tage dauern. Wohin die Reise geht, ist den Familien selbst überlassen. Ziel kann eine der thüringischen Familienbildungsstätten sein, muss es aber nicht. Genauso gut könne man eine normale Ferienwohnung buchen oder Urlaub auf dem Campingplatz machen. „Wir lassen uns sagen, wo die Reise hingeht”, so Illert. Mallorca oder ganz ferne Reiseziele befinden sich nicht im Stiftungsprogramm - es wird nur Urlaub in deutschen Landen gefördert.

In Bayern sind die Einkommensgrenzen etwas höher. Bis zu 2100 Euro plus Kindergeld dürfte die alleinerziehende Mutter von zwei Kinder monatlich zur Verfügung haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen. „Bei Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, entfällt die Einkommensprüfung”, erläutert Birte Kensy vom Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Sitz in Bayreuth. Voraussetzung für die Förderung in Bayern ist allerdings, dass der Urlaub in anerkannten Familienbildungsstätten verbracht wird und dass die Familie an mindestens einem Angebot der Eltern- und Familienbildung teilnimmt. „Es geht darum, das Familienklima zu verbessern und die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu stärken.”

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen gewähren aufgrund leerer Kassen gar keine Zuschüsse mehr. Nicht-staatliche Verbände wie das Deutsche Kinderhilfswerk, die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt bieten aber weiter bundesweit Unterstützung an. Teils gewähren auch die Jugendämter und Kommunen ärmeren Eltern Unterstützung für einen Familienurlaub. „Am besten, man fragt einfach bei einer karitativen Organisation vor Ort nach”, empfiehlt Claudia Keul, Referentin für Kinderarmut beim Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin.

Während die meisten Anbieter den Familienurlaub fördern, schickt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche alleine in die Ferien. „Die Kinder sollen sich erholen”, sagt Keul zur Begründung. Entsprechend ist das Einkommen der Familie nicht das allein maßgebliche Kriterium für die Förderung. „Hartz IV beziehen zu viele, wir schauen besonders auf die Familienumstände.” Als besonders bedürftig gelten Kinder zum Beispiel, wenn jemand in der Familie verstorben ist oder wenn Kinder ihre Eltern wegen Krankheit oder Behinderung pflegen müssen. Auch größere Kinder, welche die Erziehung der jüngeren Geschwister mit übernehmen, seien besonders förderungswürdig.

Wer schon als Kind oder Jugendlicher solchen Belastungen ausgesetzt ist, soll sich mit Altersgenossen in einer Jugendfreizeit erholen können. Bei der Antragstellung müssen Eltern nachweisen, warum man bedürftig ist und die Situation in der Familie darstellen. Daher empfiehlt das Deutsche Kinderhilfswerk, den Förderantrag über Beratungsstellen wie Caritas die oder Pro Familia zu stellen. Auch das Jugendamt oder Jugendorganisationen wie die Pfadfinder oder die Falken seien bei der Antragstellung behilflich. Wer diese Hürde genommen hat, bekommt einen finanziellen Zuschuss von maximal 200 Euro pro Fahrt.

Noch günstiger ist der Urlaub in Berlin. Die Internationale Berliner Kinder und Jugendhilfe (IBKJ) schickt mit Förderung des Berliner Senates Kinder zwischen sechs und zehn Jahren zu Gastfamilien nach Holland und in die Schweiz. Je nach Einkommen der Familien geht das schon ab 50 Euro für drei Wochen.