Frankfurt/M./Berlin : Frühcheneltern: Elterngeldregelung lässt uns im Stich
Frankfurt/M./Berlin Die Eltern von Frühgeborenen fordern die Elterngeldregelung auszuweiten. „Frühchenmütter verlieren bis zu viereinhalb Monate ihrer Elternzeit, wenn ihr Kind vor der 34. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt”, sagte Hans-Jürgen Wirthl vom Bundesverband „Das frühgeborene Kind” am Montag.
Jedes Jahr seien in Deutschland rund 30.000 Kinder und ihre Familien von dieser Benachteiligung betroffen. „Aber das Bundesfamilienministerium sieht keinen Handlungsbedarf”, kritisierte Wirthl.
Die Lebensumstände einer Frühchenfamilie seien in keiner Weise mit denen einer Familie vergleichbar, die gleich nach einer normalen Geburt mit dem Kind nach Hause gehen könne, so Wirthl. Frühchen müssten oft Wochen und Monate auf einer Intensivstation betreut werden und anschließend noch Entwicklungsverzögerungen aufholen.
Bei Müttern reif geborener Kinder werden zwei Monate Elternzeit mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Frühcheneltern hingegen verlieren wegen des viel früheren Geburtstermins insgesamt bis zu viereinhalb Monate. Der Anspruch müsse sich deshalb am errechneten Entbindungstermin und nicht am tatsächlichen Geburtstermin orientieren, fordert der Frühchen-Verband.