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München: Berliner Testament bietet sich für Familien an

München : Berliner Testament bietet sich für Familien an

Vorsorgen für den Fall der Fälle: Familien mit Kindern sollten die Vermögensnachfolge planen. Das empfiehlt das Deutsche Forum für Erbrecht in München. Mit einem Testament könne sichergestellt werden, dass die Versorgung aller Familienmitglieder gesichert ist, sollte einem oder gar beiden Eltern etwas zustoßen. In vielen Fällen bietet sich für Familien das sogenannte Berliner Testament an.

Hier setzten sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben für den ersten Erbfall ein, erklären die Experten. Gleichzeitig werden die Kinder zu Schlusserben bestimmt für den zweiten Erbfall oder für den Fall, dass beide Eltern gleichzeitig sterben, zum Beispiel bei einem Autounfall. Für dieses Szenario können die Eltern im Testament auch festlegen, wer als Vormund ihrer minderjährigen Kinder eingesetzt werden soll.

Die Ehepartner dürfen aber nicht vergessen, dass der länger lebende Partner durch ein solches Ehegattentestament nach dem Tod des einen Ehepartners grundsätzlich an die Verfügungen gebunden ist. Das gilt auch dann, wenn er sich zum Beispiel mit den Kindern streitet. Geregelt werden sollte deshalb auch, ob der Längerlebende das Testament noch ändern darf.

(dpa)