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Berlin: Auch Volljährige geben bei Adoption ihren Geburtsnamen ab

Berlin : Auch Volljährige geben bei Adoption ihren Geburtsnamen ab

Bei einer Adoption gibt der Adoptierte seinen Geburtsnamen zugunsten des neuen Familiennamens ab.

Das gilt auch für Volljährige, erläutern die Notarkammern der fünf ostdeutschen Bundesländer außerhalb Berlins. Ein Beispiel: Lässt sich ein Mann namens Klaus Heckel im Alter von 37 Jahren von einem Ehepaar Kirchner adoptieren, so ändere sich sein Name in Klaus Kirchner.

Ist der Adoptierte verheiratet, erstreckt sich der neue Name nur auf den Ehenamen, wenn der Partner damit einverstanden ist. Lebt Klaus Heckel mit Hertha Heckel, geborene Nolde zusammen und schließt sie sich der Namensänderung an, so heißt sie fortan Hertha Kirchner, geborene Nolde. Lehnt sie die Namensänderung ab, ändere sich nur der Geburtsname von Klaus Heckel, nicht aber der Ehename, erläutern die Notarkammern. Die Eheleute heißen dann nach der Adoption des Mannes weiterhin Heckel.

Außerdem sei es möglich, aus dem alten und dem neuen Familiennamen einen Doppelnamen zu bilden. Klaus Heckel könne sich nach der Adoption also Klaus Kirchner-Heckel oder Klaus Heckel-Kirchner nennen. Voraussetzung dafür sei, dass der Adoptierte schwerwiegende Gründe anführen kann, erläutern die Notarkammern. Bei Volljährigen reiche es in der Regel, wenn sie belegen können, dass ihr bisheriger Name einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat.