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Berlin: Väter bekommen bei Geburt ihres Kindes in der Regel Sonderurlaub

Berlin : Väter bekommen bei Geburt ihres Kindes in der Regel Sonderurlaub

Berufstätige Väter müssen in der Regel am Tag der Geburt ihres Kindes nicht frei nehmen. Ihnen steht häufig Sonderurlaub zu. Darauf weist Hans-Georg Meier hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Ist dort Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich ausgeschlossen, bekommen sie keinen Sonderurlaub. In allen anderen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch darauf.

Darüber hinaus lohnt ein Blick in den Tarifvertrag sowie in die Betriebsvereinbarungen. Manchmal gibt es auch dort Regelungen zu dem Thema. „Vielleicht steht dort sogar, dass es zwei oder drei freie Tage gibt”, ergänzt Meier.

(dpa)