Bremen : Übernahme nach Ausbildung kann erst gegen Ende vereinbart werden
Bremen Ob Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung übernommen werden, können Arbeitgeber und Azubi erst gegen Ende vereinbaren. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.
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Eine Klausel, die eine Übernahme von Beginn an vorsieht, ist unzulässig. Das ergibt sich aus Paragraf 12 Berufsbildungsgesetz. Das soll Jugendlichen die Chance geben, sich nicht frühzeitig auf den Arbeitgeber festlegen zu müssen.