Komplett digitalisiert : Steuererklärung 2022: Welche Änderungen gibt es?
Berlin In jedem Jahr gibt es Änderungen bei der Steuererklärung, auch für 2022. So profitiert der Steuerzahler im kommenden Jahr von verschiedenen Vereinfachungen, aber auch von angehobenen Grundfreibetrag und möglichen Corona-Boni.
Zudem wird die Steuererklärung komplett digitalisiert. Das erhöht nicht nur ihre Sicherheit, sondern entlastet Steuerzahler und Finanzamt gleichermaßen: Die digitale Steuererklärung ist schneller erstellt und unkomplizierter geprüft.
Komplette Digitalisierung der Steuererklärung
Eine der wichtigsten Änderungen ist die komplette Digitalisierung der Steuererklärung. Die Daten können über das Programm Elster abgerufen und in komplett digitaler Form an das Finanzamt übermittelt werden. Die digitale Übermittlung der Steuererklärung gelingt auch mit der App, da sie über eine Elster-Schnittstelle verfügt. In die digitale Steuererklärung werden auch die Daten Dritter elektronisch eingefügt.
So können Daten des Arbeitgebers, der Krankenkasse oder von Finanzinstituten zusammen mit der Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt übermittelt werden. Auch der Steuerbescheid wird vom Finanzamt in digitaler Form übermittelt. Die digitale Steuererklärung ist umweltfreundlich, da Papier gespart wird. Sie verkürzt auch die Bearbeitungszeit beim Finanzamt und ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.
Ein Tipp: Wem Elster nicht intuitiv genug ist, kann stattdessen auf eine Steuer-App ausweichen. Der Anbieter Taxfix punktet zum Beispiel mit einer kostenlosen Registrierung, einfacher Nutzung nach dem direkten Frage-Antwort-Prinzip, kostenfreier Berechnung der Rückzahlung und bequemer Übermittlung an das Finanzamt. Kosten entstehen nur ab einer Steuerrückzahlung von mehr als 50 Euro und werden damit auf jeden Fall von der Erstattung gedeckt. Wer sich in Steuerfragen bereits gut auskennt, kommt aber auch mit dem kostenlosen Service von Elster zurecht.
Übermittlung von Belegen an das Finanzamt
Zu den wichtigsten Erleichterungen für die Steuererklärung 2022 gehört, dass nicht mehr alle Belege an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Die Steuererklärung kann ohne Belege, beispielsweise Rechnungen, Versicherungspolicen oder Spendenquittungen, eingereicht werden. Das spart dem Steuerzahler das lästige Kopieren und Dokumentieren und damit unter Umständen auch jede Menge Zeit. Doch Achtung: Sollte das Finanzamt die Belege einfordern, müssten sie nachgereicht werden. Deswegen sind sie unbedingt aufzubewahren. Kommt es zu der Aufforderung, reicht es aber, die Belege zu fotografieren und sie digital zu übermitteln.
Maschinelle Überprüfung der Steuererklärung
Die maschinelle Überprüfung der Steuererklärung ist eine weitere Veränderung für das kommende Jahr. Das Finanzamt spart damit Zeit bei der Prüfung und kann sich der schnelleren Bearbeitung der Steuererklärungen widmen. Finanzamt-Mitarbeiter führen die Prüfungen der Steuererklärungen nur noch stichprobenartig durch.
Höherer Grundfreibetrag
Ein entscheidender Vorteil im Jahr 2022 ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Unter dem Strich ergibt sich damit ein geringerer Betrag, auf den Steuern gezahlt werden müssen. Mit dem Grundfreibetrag wird das Existenzminimum von steuerpflichtigen Personen gesichert. Lag er für den Veranlagungszeitraum 2021 für Alleinstehende noch bei 9.744 Euro, so wird er für den Veranlagungszeitraum 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Für Ehepaare verdoppelt er sich entsprechend.
Steuerfreier Corona-Bonus
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende März 2022 einen steuerfreien Corona-Bonus von 1.500 Euro gewähren. Boni, die nach diesem Stichtag gezahlt werden, sind steuerpflichtig und werden nach den allgemein geltenden Regeln besteuert.