Köln : Private E-Mails im Job: Arbeitgeber darf Einhaltung von Verbot prüfen
Köln Viele denken, dass der Chef private E-Mails seiner Mitarbeiter unter keinen Umständen mitlesen darf. Doch es gibt rechtliche Graubereiche, etwa wenn am Arbeitsplatz die private Nutzung des Computers verboten ist: „Dann darf der Arbeitgeber mit Hilfe von Stichproben überprüfen, ob sich die Mitarbeiter an das Verbot halten”, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Was er dabei sieht oder nicht, könne man nie genau wissen. Wer also auf der sicheren Seite sein will, sollte Privates besser in der Pause über das eigene Handy schreiben statt über den Dienstcomputer oder das Diensthandy.
Kommuniziert ein Mitarbeiter trotz des Verbotes privat, droht ihm eine Abmahnung oder in extremen Fällen sogar eine Kündigung, warnt Oberthür. Ist die private Nutzung hingegen erlaubt, darf der Arbeitgeber die E-Mails nicht mitlesen. Deshalb rät Oberthür: „Klären Sie zunächst, ob Sie am Arbeitsplatz privat surfen, mailen und chatten dürfen.” Wenn ja, sollten Arbeitnehmer ihre private Kommunikation dennoch auf ein Minimum beschränken. „Solche Tätigkeiten gehören in die Pause, denn sie zählen nicht zur Arbeitszeit”, erklärt die Fachanwältin.