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Freiburg: Mindestlohn gilt nicht für Einstiegsqualifizierung

Freiburg : Mindestlohn gilt nicht für Einstiegsqualifizierung

Am 1. Januar kommt der Mindestlohn - doch nicht für alle. Machen Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung (EQ), haben sie keinen Anspruch darauf.

Darauf weist die Zeitschrift „Personalmagazin” (Ausgabe 1/2015) hin.

Eine EQ ist ein betriebliches Praktikum für Schulabgänger. Sie kommt in Betracht, wenn Jugendliche keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder nicht ausbildungsreif sind.

Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur einen Zuschuss für Entgelt und Versicherung des Jugendlichen.

(dpa)