Münster : Gegen unliebsame Bemerkungen im Schulzeugnis kann man sich wehren
Münster Unliebsame Bemerkungen im Abschlusszeugnis können einen viele Jahre lang nerven und Probleme bereiten. Wer nicht sicher ist, ob solche Kommentare im eigenen Zeugnis rechtens und angemessen sind, sollte sich in der Schulordnung informieren.
„Die ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel”, sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Beispielsweise in Bayern dürfen durchaus Bemerkungen zum Sozialverhalten, zu Fehlstunden und anderem im Abschlusszeugnis stehen.
Aber: „Diese Bemerkungen dürfen den Übergang ins Berufsleben nicht beeinträchtigen”, sagt Achelpöhler. So sind Kommentare, für die es keine Grundlage in der jeweiligen Schulordnung gibt, tabu. „Beispielsweise ‚Der Schüler hat sich bemüht, pünktlich zu sein‛ gehört nicht ins Abschlusszeugnis”, sagt Achelpöhler.
In anderen Ländern darf gar nichts zum Sozialverhalten im Zeugnis stehen. Wer mit einer Bemerkung nicht einverstanden ist, sollte sich in der Schulordnung seines Bundeslandes informieren und dann das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Im Zweifel können Absolventen oder Eltern sich Hilfe beim Anwalt holen.
Manche freuen sich erst uneingeschränkt über ihr Abschlusszeugnis - und eine Bemerkung fällt ihnen erst später unangenehm auf. „Dann kann es schwierig werden”, sagt Achelpöhler. Steht eine Rechtsbehelfsbelehrung im Zeugnis, haben Absolventen einen Monat Zeit, sich gegen unliebsame Bewertungen und Kommentare zu wehren. Steht die Belehrung dort nicht, haben sie ein Jahr Zeit. Auch später können die Betroffenen die Schule noch um Berichtigung bitten - einen Anspruch darauf haben sie dann aber nicht mehr.