Saarbrücken : Für Arbeitsbescheinigung letzte Abrechnung nicht abwarten
Saarbrücken Betriebe, die planen, Mitarbeiter zu entlassen, müssen zeitnah die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur ausfüllen. Passiert das nicht, kann die Arbeitsagentur den Ex-Mitarbeitern möglicherweise ihr Arbeitslosengeld erst mit Verzögerung auszahlen.
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Darauf weist die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesarbeitsagentur hin. Idealerweise stellen Arbeitgeber die Bescheinigung unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses aus. Die letzte Abrechnung zu bestätigen, ist nicht notwendig. Eine vorherige ist ausreichend.