Köln : Chef kann Abmahnung auch mündlich aussprechen
Köln Spricht der Arbeitgeber eine mündliche Abmahnung aus, sollten Mitarbeiter das ernst nehmen. Sie ist genauso gültig, wie eine schriftliche.
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Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber darlegt, worum es bei dem gerügten Sachverhalt geht und für den Wiederholungsfall weitergehende arbeitsrechtliche Konsequenzen androht.