Berlin : Berufsausbildungsbeihilfe: Nur für die erste Ausbildung
Berlin Jugendliche können nur bei ihrer ersten Lehre Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Für weitere Ausbildungen gibt es die staatliche Förderung nicht. Das berichtet die Zeitschrift „Handfest” (Ausgabe 4/2014), das Jugendmagazin der Handwerkskammer.
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BAB können junge Menschen bekommen, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen und von der Vergütung nicht leben können. Die Höhe der BAB hängt zum Beispiel vom Alter, dem Familienstand, der zu zahlenden Miete und dem Einkommen der Eltern ab. BAB müssen Jugendliche bei der Arbeitsagentur vor Ort beantragen.