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Berlin: Bei drohender Kündigung gleich zur Arbeitsagentur gehen

Berlin : Bei drohender Kündigung gleich zur Arbeitsagentur gehen

Droht Mitarbeitern die Kündigung, müssen sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Dann können die Berater möglichst rasch nach neuen, passenden Stellen suchen, sagt Jürgen Wursthorn von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg.

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Ansonsten kann es außerdem in Einzelfällen zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld kommen. Spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit muss derjenige sich dann zusätzlich arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld beträgt 67 Prozent des letzten Netto-Lohns.

(dpa)