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Hamburg: Azubis haben Anspruch auf englisches Abschlusszeugnis

Hamburg : Azubis haben Anspruch auf englisches Abschlusszeugnis

Auszubildende haben einen Anspruch darauf, dass sie ihr Abschlusszeugnis bei Bedarf nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch und Französisch bekommen.

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Darauf weist Fin Mohaupt hin, Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg. Das ergibt sich aus Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz. Erforderlich ist, dass sie bei der zuständigen Kammer einen Antrag stellen. Auszubildende sollten dabei gleich abfragen, ob es eine kurze Darstellung auf Englisch oder Französisch gibt, was eine duale Berufsausbildung ist. Außerhalb Deutschlands ist das System vielen Arbeitgebern unbekannt, und mancher weiß nicht genau, wofür das Abschlusszeugnis steht.

(dpa)