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Regensburg: Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung

Regensburg : Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung

Mitarbeiter sollten es sich zweimal überlegen, bevor sie ihrem Chef eine E-Mail mit anzüglichem Inhalt schicken. Sie kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Das hat das Arbeitsgericht Regensburg entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin (Az.: 7 Ca 3201/12). In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter an seine Vorgesetzte eine E-Mail geschickt. Er nahm dabei Bezug auf ein Straßenschild „Am Fötzchen” und schrieb: „Stell dir vor, du müsstest bei der Feuerwehr anrufen und die fragen dich: Wo brennt es?”. Die Frau fühlte sich sexuell belästigt. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt.

Zu Recht, entschied das Gericht. Die Bemerkung sei eine sexuelle Belästigung. Es spiele keine Rolle, ob die Anzüglichkeit beabsichtigt gewesen ist. Es sei klar, dass eine Frau eine solche E-Mail als unerwünschte Belästigung empfindet. Daher sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

(dpa)