Bielefeld : Arbeitnehmer können Bildungsurlaub in einigen Bundesländern stückeln
Bielefeld Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub, müssen sie diesen nicht unbedingt am Stück nehmen. Darauf weist Reinold Mittag hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld.
In einigen Bundesländern ist es möglich, ihn aufzuteilen. Das geht zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg.
Im Prinzip ist es dort sogar erlaubt, eintägige Veranstaltungen zu besuchen. Das bedeutet etwa für Berlin bei einem Anspruch von zehn Arbeitstagen Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, dass Arbeitnehmer theoretisch zehn eintägige Fortbildungen besuchen könnten. „Eintägige Veranstaltungen sind jedoch sehr selten”, sagt Mittag. Öfter wird es wohl eine Stückelung beispielsweise in dreimal drei Tage geben.
In Nordrhein-Westfalen können Mitarbeiter ihren Bildungsurlaub ebenfalls aufteilen. Wollen sie dort eintägige Veranstaltungen besuchen, müssen diese allerdings inhaltlich zusammenhängen.
In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt können Arbeitnehmer den Bildungsurlaub grundsätzlich nicht aufteilen. Nehmen sie dort nur an einer sehr kurzen Bildungsveranstaltung teil, können ihre restlichen Tage mit Ablauf des Jahres unter Umständen verfallen.
Regelungen zum Bildungsurlaub gibt es in 12 von 16 Bundesländern. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, werden sie entsprechend von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit können sie zum Beispiel einen Sprachkurs oder einen Computerkurs besuchen. Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.