Berlin : Arbeitgeber muss bei Betriebsratsschulung Hotelkosten übernehmen
Berlin Machen Betriebsräte eine Schulung, muss der Arbeitgeber die Hotelkosten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Übernachtung nicht genehmigt hat, sie aber zum Zeitpunkt der Schulung erforderlich war.
Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 26/13).
In dem verhandelten Fall hatte ein Betriebsrat vom Arbeitgeber gefordert, dass dieser die Übernachtungskosten für eine Betriebsrätin übernimmt. Die Frau hatte ein viertägiges Grundlagenseminar für die Betriebsratsarbeit gemacht. Da ihr Wohnort rund 40 Kilometer vom Seminarort entfernt lag, meldete sie sich zunächst als Tagesgast an. Später änderte die Frau ihre Pläne und buchte die Übernachtung hinzu. Die Kosten, insgesamt rund 300 Euro, stellte der Seminarveranstalter dem Arbeitgeber in Rechnung. Als dieser die Rechnung nicht beglich, wandte er sich an die Betriebsrätin. Der Betriebsrat beantragte nun beim Arbeitsgericht, die Betriebsrätin von den Übernachtungskosten freizustellen.
Zu Recht, entschied das Bundesarbeitsgericht. Laut Betriebsverfassungsgesetz müsse der Arbeitgeber die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernehmen. Entscheidend sei, dass das Betriebsratsmitglied die Übernachtung zum Zeitpunkt des Seminars für erforderlich hielt. Hier war es an den Tagen des Seminars zu Eisglätte gekommen.