Köln : Urteil: Gänsehaltung in reinen Wohngebieten verboten
Köln Hausbesitzer dürfen in einem reinen Wohngebiet keine Gänse halten. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.
Das Gericht wies die Klage eines Ehepaars aus Pulheim ab, das auf seinem Grundstück zwei Gänse hielt. Als Nachbarn sich über das Geschnatter beschwerten, ordnete die Stadt Pulheim an, die Tiere zu entfernen. Dagegen zogen die Eheleute vergeblich vor Gericht.
Nach Auffassung der Richter dürfen in einem reinen Wohngebiet nur Tiere gehalten werden, mit denen die Anwohner normalerweise rechnen müssten, etwa Hunde, Katzen und Kaninchen - nicht aber Gänse. (AZ: 23 K 42/14). Zudem sei davon auszugehen, dass Gänse als besonders schreckhafte Tiere die Wohnruhe stören könnten und deshalb im reinen Wohngebiet generell nicht zulässig seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.