Berlin : Stromdiebstahl rechtfertigt nicht immer eine Kündigung des Mieters
Berlin Zapfen Mieter unerlaubt Stromleitungen im Haus an, ist das nicht ohne weiteres ein Grund für eine fristlose Kündigung. Das entschied zumindest das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 304/14).
Nach Ansicht der Richter müsse sein solches Verhalten zunächst abgemahnt werden, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum” (Heft 24/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin in der obersten Etage eines Hauses von einer Steckdose im Hausflur ein Kabel in ihre Wohnung verlegt. Nachdem Mitarbeiter der Hausverwaltung dies bei einer Begehung zufällig festgestellt hatten, kündigte der Vermieter fristlos und hilfweise fristgemäß. Das Amtsgericht wies die Räumungsklage allerdings ab.
Auch im Berufungsverfahren hatte der Vermieter keinen Erfolg: Das Landgericht bestätigte zwar, dass Stromdiebstahl vorliege. Mangels Abmahnung rechtfertige das aber keine fristlose Kündigung. Es sei außerdem nicht bekannt, wie lange die Mieterin schon Strom abzapfe. Daher könne auch nicht festgestellt werden, ob dem Vermieter und den Mitmietern ein erheblicher Schaden entstanden sei.