Berlin : Schaden durch undichtes Dach: Eigentümer kann Schadenersatz fordern
Berlin Bei Schäden durch ein undichtes Dach haben Wohnungseigentümer unter Umständen einen Schadenersatzanspruch. Darauf weist der Eigentümerverband Haus&Grund Deutschland hin.
Kannten die übrigen Wohnungseigentümer den Mangel am Dach, wollten diesen aber nicht beheben, kann der betroffene Eigentümer die Kosten von der Gemeinschaft zurückfordern. Gleiches gilt, wenn ein entsprechender Beschluss zur Reparatur des Daches hinausgezögert wurde.
War den anderen Wohnungseigentümern der Dachschaden nicht bekannt, bleibt der geschädigte Eigentümer allerdings auf seinen Kosten - beispielsweise für einen neuen Teppich - sitzen. Gegebenenfalls springt in diesem Fall seine Hausratversicherung ein.