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Berlin: Rückbau einer Terrasse ohne Genehmigung innerhalb von drei Jahren

Berlin : Rückbau einer Terrasse ohne Genehmigung innerhalb von drei Jahren

Ein Wohnungseigentümer kann keine großen Um- oder Anbauten veranlassen ohne die Zustimmung der übrigen Eigentümer im Haus. Hat er aber zum Beispiel bereits eine Terrasse erweitert, entscheidet über die Kostenverteilung des Rückbaus die seither vergangene Zeit.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilen im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 512 C 14/14).

In dem verhandelten Fall hatte der Eigentümer über Jahre versucht, die Zustimmung zur Vergrößerung seiner Terrasse zu erhalten - vergeblich. So ließ er die Arbeiten einfach durchführen und nahm dafür auch noch Gemeinschaftseigentum in Beschlag. Er verweigerte den Rückbau, die Eigentümergemeinschaft klagte irgendwann vor Gericht - erfolglos. Denn die Sache war bereits verjährt. Der Anspruch auf Rückbau gilt nur innerhalb einer Frist von drei Jahren, die Klage war zu spät eingereicht worden.

Aber: Nur die Beseitigung des Anbaus auf Kosten des Wohnungsbesitzers ist verjährt. Die Miteigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, den Teil der Terrasse, der auf dem Gemeinschaftseigentum entstanden ist, auf ihre Kosten entfernen zu lassen.

(dpa)