Berlin : Mieter muss Wäsche nicht im Trockenraum aufhängen
Berlin Auch wenn sich in einem Mietshaus ein Trockenraum oder eine Waschküche befinden, dürfen Mieter ihre Wäsche in der Wohnung aufhängen. Der Vermieter darf dem Mieter nicht gänzlich verbieten, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen.
„Sollte eine solche Klausel in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehen, ist diese in der Regel unwirksam”, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund. Denn Tätigkeiten wie Waschen und Trocknen gehören zu den Kernbereichen des Wohnens.
Das gilt zumindest, solange die Wäscheberge gängige Mengen nicht übersteigen. Kein Argument ist es, wenn der Vermieter befürchtet, dass sich durch die Feuchtigkeit Schimmel in den Mieträumen bildet. Um dies zu vermeiden, sollten Mieter ausreichend lüften und heizen.