Berlin : Mieter müssen Höhe der Mietminderung selbst abschätzen
Berlin Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilz, Lärm im Haus oder eine kaputte Heizung - immer wieder treten in Mietwohnungen Mängel auf. Mieter dürfen bei solchen Beeinträchtigungen die Mietzahlungen kürzen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Und zwar für den Zeitraum, in dem der Mangel vorliegt und der Vermieter ihn nicht beseitigt hat.
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Die Höhe der Minderung müssen Mieter selbst abschätzen. Dabei sollten sie aber bedenken: Wenn die durchgeführte Minderung zu hoch war, droht ihnen eine Nachzahlung. Angst vor einer Kündigung brauchen Mieter aber nicht haben. Wer irrtümlich zu viel mindert oder aus bloßer Unkenntnis den Minderungsumfang falsch bestimmt, dem darf nicht gekündigt werden. Das haben das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1428/88) und der Bundesgerichtshof entschieden.