München : Falschparken kann Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen
München Eine Grundstückseinfahrt sollten Mieter nicht als Parkplatz nutzen. Denn das kann nicht nur eine Abmahnung zur Folge haben, sondern unter Umständen auch eine Kündigung.
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Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor (Az.: 14 S 3661/14), wie die „Neue juristische Wochenschrift” (Heft 30/2015) berichtet. Dabei kann es schon reichen, dass das Auto insgesamt nur zweimal in der Einfahrt abgestellt worden war.