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München: Falschparken kann Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen

München : Falschparken kann Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen

Eine Grundstückseinfahrt sollten Mieter nicht als Parkplatz nutzen. Denn das kann nicht nur eine Abmahnung zur Folge haben, sondern unter Umständen auch eine Kündigung.

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Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor (Az.: 14 S 3661/14), wie die „Neue juristische Wochenschrift” (Heft 30/2015) berichtet. Dabei kann es schon reichen, dass das Auto insgesamt nur zweimal in der Einfahrt abgestellt worden war.

(dpa)