Berlin : Betriebskostenabrechnung gilt auch bei unklarem Verteilerschlüssel
Berlin In einer Betriebskostenabrechnung muss für Mieter klar erkennbar sein, wie die Kosten verteilt werden. Erklärt sich der Verteilerschlüssel nicht von selbst, ist eine Abrechnung aber nicht automatisch formell unwirksam, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervorgeht (Az.: 11 C 340/14).
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Das gilt unter anderem, wenn ein Mieter aus früheren Abrechnungen Erläuterungen zu dem angewandten Verteilerschlüssel bekommen hat, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum” (Heft 13/2015).