Berlin : Auch Bauherren müssen im Winter Schnee räumen
Berlin Wenn es schneit sind Hauseigentümer in der Pflicht. Sie müssen die Wege auf und in der Regel auch die Bürgersteige vor dem Grundstück im Winter von Schnee und Eis befreien. Das gilt auch für Bauherren, deren Haus noch gar nicht fertig ist.
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Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Denn sobald ihnen das Grundstück gehört, haben sie auch die Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht dürfen sie delegieren, beispielsweise an einen Winterdienst. Allerdings müssen sie dann prüfen, ob der Dienstleister die Aufgaben auch ordentlich erledigt.