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Reifenwechsel steht an: Vorsicht bei der Schneeflocke

Reifenwechsel steht an : Vorsicht bei der Schneeflocke

Die Reifendienste haben Hochsaison. Der saisonale Reifenwechsel steht an. Einige Autobesitzer zögern das Prozedere bis zur letzten Minute hinaus. Andere wiederum halten sich an die gute alte Faustregel „von Oktober bis Ostern“.

Grundsätzlich greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die situationsbedingte Winterreifenpflicht, erläutert Torsten Hesse vom TÜV Thüringen in Erfurt: „Dann müssen Fahrzeuge mit Reifen ausgestattet sein, die über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen.“ Bisher waren dies die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und das Bergpiktogramm mit Schneeflocke -oftmals sind sie beide auf der Reifenflanke zu sehen.

„Ab dem Produktionsjahr 2018 sind nur noch Reifen mit dem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke, auch als Alpine-Symbol bekannt, echte Winterreifen. Reine M+S-Reifen ohne das Alpine-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen noch bis 30. September 2024 gefahren werden. Ab dann verlieren auch sie ihren Winterreifenstatus“, erklärt Torsten Hesse. Deshalb empfiehlt es sich bei einem Neukauf, auf die neue Regelung zu achten.

Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren auf winterlichen Straßen ohne die dafür vorgeschriebene Bereifung Strafen von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Kommt es dabei zu einer Behinderung, werden 80 Euro sowie ein Punkt fällig. Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss sogar mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Neu: Auch der Halter des Fahrzeugs kann jetzt belangt werden. Nämlich dann, wenn er beispielsweise die Benutzung des Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen angeordnet oder zugelassen hat. Dafür wird er mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt belangt.

Grundsätzlich sollten Autofahrer ihre Reifen nicht ganz bis zum vorgeschriebenen Grenzwert abfahren. „Je weniger Profil der Reifen hat, umso schlechter sind Traktion und Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn. Das gilt für Sommer- wie Winterreifen gleichermaßen“, so Fahrzeugexperte Hesse. Generell gilt in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Aber gerade bei winterlichen Bedingungen empfehlen die Experten Reifen mit mindestens vier Millimetern Profil.

Ein weiterer Grund für einen Reifenneukauf kann das Alter des Reifens sein. Gerade Wenigfahrer können davon betroffen sein. Das Reifenprofil liegt noch in der Toleranz. Jedoch weist der Reifen bereits kleine oberflächliche Altersrisse auf. Ein Indiz dafür, dass die Weichmacher im Gummi an ihre Grenze geraten sind. Der Reifen härtet aus und verliert seine ursprünglichen Grip-Eigenschaften.

Reifenhersteller geben zwar kein Verfallsdatum für Reifen an, jedoch sollten Halter bei acht Jahre alten Reifen über eine Neuanschaffung nachdenken. Das Reifenalter beziehungsweise das Produktionsdatum ist an der DOT-Kennzeichnung (Department of Transportation, amerikanische Verkehrsbehörde) ablesbar. Diese ist auf einer der Reifenseitenwände eingeprägt und endet mit einer oval eingefassten, vierstelligen Zahlenkombination. Dabei geben die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche und die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr an. Die Ziffer 3609 würde demzufolge bedeuten, dass der Reifen in der 36. Kalenderwoche im Jahr 2009 hergestellt wurde.

(amv)