Saarbrücken : Vorsicht bei der Kreisel-Einfahrt
Saarbrücken Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Denn wenn es dabei zu einem Unfall kommt, hat der Vorfahrtberechtigte im Kreisel die besseren Karten - vor allem wenn sich der Unfallhergang nicht vollständig aufklären lässt.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin (Az.: 13 S 196/113).
In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer, der beim Einfahren in einen Kreisel mit dem Wagen eines anderen kollidiert war, dessen Schadenersatzforderung in Höhe von 2500 Euro nicht nachkommen. Seine Begründung: Er habe sich mit seinem Auto schon vollständig im Kreisel befunden als es krachte, und der andere sei zu schnell gefahren. Das Gericht sah die Schuld bei ihm: Könne ein Unfallhergang nicht exakt aufgeklärt werden, gehe das zulasten des Wartepflichtigen. Obendrein könne ein Kreisel wegen seiner Krümmung nur mit mäßigem Tempo durchfahren werden.