Beginn am 1. März : Mit schwarzen Versicherungskennzeichen in die neue Moped-Saison
Hamburg Für Roller-, Mofa- und Mopedbesitzer beginnt am 1. März das neue Versicherungsjahr 2020/2021 und sie müssen sich rechtzeitig um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern.
„Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erinnert Bianca Boss vom Bund der der Versicherten (BdV) in Hamburg. Ab März gelten nur noch schwarze Nummerntafeln.
Was viele nicht wissen: Auch Zweiräder, wie beispielsweise Pedelecs und E-Bikes, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 Kilometer pro Stunde (km/h) und höchstens 45 km/h müssen versichert sein. Nicht jedoch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h. E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinst-Kfz immer der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.
Ein Vergleich der am Markt angebotenen Tarife lohnt sich, gibt die Versicherungsexpertin zu bedenken. Die Beiträge variierten mitunter beträchtlich. Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (Deckungssumme 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) bekommen Fahrzeugbesitzer, die mindestens 23 Jahre alt sind, schon ab 36,50 Euro im Jahr. Das Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer.
Wer darüber hinaus sein Moped oder versicherungspflichtiges Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art absichern möchte, sollte eine Teilkaskoversicherung abschließen. Hier sollten Versicherte darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet, so dass die Versicherung auch leistet, wenn man etwa sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es dann durch das Wasser beschädigt wird.
Gut zu wissen: Wer in einem Schadenfall nur das Kennzeichen des Moped hat, kann über den Zentralruf der Autoversicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermitteln.