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Erfurt: Schonfrist für rosa Prüfplakette läuft ab

Erfurt : Schonfrist für rosa Prüfplakette läuft ab

Die rosafarbene Prüfplakette verabschiedet sich für 2018 von deutschen Kfz-Kennzeichen. Ihre Schonfrist läuft spätestens Ende Februar ab. Für Fahrzeughalter, die dann noch mit einer 2017er-Plakette am Auto unterwegs sind, kann es teuer werden.

Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen in Erfurt warnt davor, die fällige Hauptuntersuchung unnötig hinauszuzögern. Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei samt Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß zur Hauptuntersuchung (HU) vorstellen.

Bei Überschreitung der HU-Prüffrist drohen zusätzliche Kosten oder gar ein Bußgeld, beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) in Flensburg. Allerhöchste Eisenbahn wird es jetzt für Autos mit rosafarbener Prüfplakette. Denn ab dem 1. März ist deren HU zwei Monate überfällig. Dafür sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor.

„Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf Fahrzeuge mit einer mehr als zwei Monate überzogenen HU ein erweiterter Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent“, erläutert der TÜV-Fachmann.

„Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war“, gibt Hesse zu bedenken. Bei einer überfälligen HU von mehr als vier Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Erfahrungsgemäß lassen gerade Halter, deren Fahrzeuge mängelbehaftet sind, ihren HU-Termin verstreichen. „Aus Angst, die Hauptuntersuchung nicht zu bestehen und keine Prüfplakette zu bekommen, glauben einige Autofahrer, die Zeit heilt alle Wunden“, schildert Hesse seine Beobachtungen und appelliert, dem Fahrzeug eine regelmäßige Wartung und Pflege angedeihen zu lassen: „Wer hier spart, spart letztlich am falschen Ende.“

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Fahrzeughalter am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in Zwölf-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Überdies gibt ein Blick in die Fahrzeugzulassung Auskunft über den Termin. In diesem Jahr müssen Autos mit einer grünen Plakette am Nummernschild zur HU.

Hintergrund: Seit Dezember 1951 wird der technische Zustand aller Kraftfahrzeuge und Anhänger mit amtlichen Kennzeichen in zeitlichen Abständen durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen überprüft. Die farbigen HU-Prüfplaketten am hinteren Kennzeichen werden seit 1960 ausgegeben. Heute gibt es sie in grün, orange, blau, gelb, braun und rosa.

Die Farben rollieren und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorgestellt werden muss. 2018 sind Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette an der Reihe. Außerdem dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit orangefarbener, blauer und die in 2018 neuzugelassenen Autos mit gelber Plakette auf unseren Straßen fahren. Braune Plaketten werden erst wieder im Jahr 2019 für Neufahrzeuge ausgegeben und die rosafarbenen tauchen frühestens 2020 erneut am Nummernschild auf.

(amv)