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München: Rote Ampel missachten: Bußgeld und Punkte drohen

München : Rote Ampel missachten: Bußgeld und Punkte drohen

Rotlicht-Sünder riskieren im günstigsten Fall eine Geldbuße von 90 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. War die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde rot, sind 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Wurde ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt die Geldbuße sogar auf 320 Euro.

„Falls ein Rotlichtverstoß während der Führerschein-Probezeit begangen wird, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet“, ergänzt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC in München die Liste der Sanktionen. Pro Jahr gibt es in Deutschland rund 260.000 Rotlicht-Verstöße.

Das Überfahren einer Ampel bei „Rot“ wird bei einer technischen Rotlichtüberwachung durch zweifaches Blitzen festgestellt. „Das erste Mal wird die Kamera ausgelöst, wenn die Haltelinie überquert wurde. Das zweite Mal blitzt es, wenn der Fahrer über den Kreuzungsbereich gefahren ist“, schildert die ADAC-Fachfrau die Rotlicht-Fahndung. Wurde die Haltelinie nur knapp überfahren und der Fahrer bleibt sofort stehen oder setzt zurück, liegt kein Rotlichtverstoß vor. Polizisten können einen Rotlichtverstoß und die entsprechende Zeitüberschreitung aber auch ohne Beweisfoto zur Last legen.

Ein grüner Blechpfeil an einer Ampel gestattet das Rechtsabbiegen während des Rotsignals. Der Autofahrer muss allerdings auf den Querverkehr, sowie Fußgänger und Radfahrer achten und ihnen die Vorfahrt gewähren. Auf jeden Fall muss er vor dem Abbiegen anhalten, sonst drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ein Gelblichtverstoß kostet 15 Euro. Die Gelbphase richtet sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auf Straßen mit einem Tempolimit bis 50 Kilometer pro Stunde (km/h) beträgt die Gelbphase drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf Sekunden. „Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte also nicht noch Gas geben“, erläutert Katrin Müllenbach-Schlimme: „Gelb signalisiert, dass der Fahrer auf das nächste Lichtzeichen - das Rotlicht - warten muss.“

Nur, wer unmittelbar vor der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf weiterfahren. Ist eine Ampel ausgefallen, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen. Sind keine vorhanden, heißt es „rechts vor links“.

(amv)