München : Richtig abschleppen: So funktioniert das beim Auto
München Streikt ein Auto und kann an Ort und Stelle nicht wieder flott gemacht werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man bedient sich professioneller Hilfe und telefoniert einen Abschleppdienst herbei oder man schreitet selbst zur Tat.
„Um bei der Eigeninitiative Schäden am eigenen Wagen zu vermeiden, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und um nicht in Konflikt mit dem Gesetzgeber zu geraten, gilt es einige entscheidende Regeln zu beachten“, gibt Patrick Pöppl von TÜV Süd in München zu bedenken und erinnert: „Haben die Batterie oder die ganze Elektronik ihren Dienst quittiert, besteht Abschleppverbot, denn sowohl am Zugfahrzeug als auch beim Pannenauto muss die Warnblinkanlage funktionieren - und während des Abschleppens immer angeschaltet bleiben.“
„Nicht jedes Fahrzeug kann problemlos abgeschleppt werden“, zeigt Pöppl Grenzen der Hilfsaktion auf: „Bei Autos mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb können teure Schäden entstehen.“ Vorsicht ist ebenso bei Elektroautos geboten. Die angetriebene Achse kann nämlich bei Straßenkontakt Strom produzieren, wodurch eventuell die Fahrzeugelektronik gestört werden, der Akku überhitzen oder ein Unfall passieren könnte.
Auf Nummer sicher geht, wer in der Betriebsanleitung seines Fahrzeugs nachblättert, ob und wie das Abschleppen möglich ist. In diesem Kapitel findet sich zudem, wo am Auto der Abschlepphaken platziert wird. Diese entsprechenden Ösen müssen bei modernen Fahrzeugen erst eingeschraubt werden. Das Gewinde befindet sich bei den meisten Automodellen hinter einem kleinen Deckel in den Stoßfängern.
Bei der Verwendung eines Abschleppseiles müssen Lenkung und Bremsen, bei der Verwendung einer Abschleppstange muss die Lenkung des zu ziehenden Fahrzeuges intakt sein. Bei defekten Bremsen muss eine Abschleppstange eingesetzt werden. Grundsätzlich ist das Abschleppen eines Autos nur in einer echten Notfallsituation erlaubt. „Die liegt laut der Straßenverkehrsordnung vor, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug vor Ort nicht mehr repariert werden kann“, erläutert Pöppl. Ein Defekt in der Elektronik oder ein geplatzter Kühler rechtfertigen das Abschleppen, Spritmangel aber nicht. Das ist laut Paragraf (§) 33 StVZO untersagt.
Wird der Havarist an den Haken genommen, muss der Zündschlüssel beim Pannenauto im Zündschloss auf der ersten Stufe stecken bleiben, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Abschleppseil oder -stange müssen für das Gewicht des Pannenautos zugelassen sein. „Außerdem sollte das abzuschleppende Fahrzeug nicht wesentlich größer und schwerer als das Zugfahrzeug sein“, gibt der TÜV Süd-Fachmann zu bedenken.
Ein Auto im Schlepptau muss auf dem kürzesten Weg zur nächsten Parkbucht oder Werkstatt gebracht werden. Passiert die Panne auf der Autobahn, muss die nächste Abfahrt genommen werden. Im Doppel auf eine Autobahn aufzufahren, ist verboten. Wichtig: Beide Autos müssen mit eingeschalteter Warnblinkanlage fahren.
„Vor dem Start in die Tandemfahrt müssen sich die Fahrer beider Fahrzeuge über Zeichen verständigen, um sich im Verkehrsgeschehen verständigen zu können etwa über Brems-, Anfahr- und Abbiegevorgänge“, ruft Pöppl Fahrschulwissen ins Gedächtnis und „Tempo 30 sollte aufgrund des geringen Abstands tunlichst nicht überschritten werden.“ Richtig teuer kann es werden, wenn das gezogene Auto nicht angemeldet ist und einen Schaden durch Auffahren verursacht. Der Schaden ist nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.