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Berlin: Motorrad auf Hauptständer parken beugt Versicherungsärger vor

Berlin : Motorrad auf Hauptständer parken beugt Versicherungsärger vor

Nur eine kräftige Windböe, schon ist es passiert: Das Motorrad kracht auf die Seite. Zum möglichen Schaden am Zweirad kann für den Halter noch weiterer Ärger hinzukommen, wenn das Bike im Sturz ein geparktes Auto beschädigt.

„Wenn ich beim Abstellen des Motorrads nicht darauf geachtet habe, dass es gut steht, geht man von Fahrlässigkeit aus”, sagt Timo Voß vom Bund der Versicherten (BdV). Da auch das Abstellen oder Parken zum Betrieb des Fahrzeugs gehört, muss der Motorradhalter dann seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Um das zu vermeiden, tut man gut daran, wenn man sein Zweirad stets auf dem Hauptständer parkt, rät Voß. So stehe es sicher, und man riskiere in der Regel keinen Ärger wegen Fahrlässigkeit.

(dpa)