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Hamburg: Kopfhörer sind am Steuer erlaubt: Wenn die Musik leise ist

Hamburg : Kopfhörer sind am Steuer erlaubt: Wenn die Musik leise ist

Autofahrer hören üblicherweise Musik über das Radio. Doch wer eine defekte Anlage hat oder im Mietwagen vergeblich ein Radio sucht, behilft sich mit dem eigenen MP3-Player und setzt Kopfhörer auf.

Gesetzlich sind Ohrstecker und Kopfhörer nicht verboten, berichtet die Zeitschrift „Auto Bild” (Ausgabe 28/2015). Wer jedoch zu laut Musik hört, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Paragraf 23 vor, dass das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden darf. Versperrt ein Autofahrer einem Rettungsfahrzeug den Weg, weil er das Blaulicht und das Einsatzhorn nicht bemerkt, droht sogar ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

(dpa)