Heidelberg : Kfz-Versicherung: Stolperfallen bei der Kündigung
Heidelberg Autofahrer, die sich eine günstigere Kfz-Versicherung suchen, sollten einige Fristen und Tipps im Augenmerk behalten.
„Das Versicherungsjahr endet für die meisten Versicherten am 31. Dezember. Da die Kündigung mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer eingehen muss, ist der Stichtag der 30.November“, läutert Ingo Weber, Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox in Heidelberg.
Das bedeutet im Klartext: Nicht der Poststempel auf dem Kündigungsschreiben ist entscheidend, „sondern das Eingangsdatum“, warnt Weber. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kündigt seine alte Police am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. So kann der Versicherte jederzeit problemlos nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist..
Alternativ kann sie auch persönlich in einer Geschäftsstelle des Versicherers abgegeben werden. Dabei sollte man sich den Empfang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen lassen. Wer die Kündigung per Fax mitteilt, kann dies dagegen auch noch am 30. November erledigen, sollte aber den Sendenachweis aufheben.
Kfz-Halter, die mit ihrem Vertrag an sich zufrieden sind, sollten trotzdem ihre Gesellschaft ansprechen und nach der Umstellung auf den aktuellsten Tarif fragen. Oft lassen sich da einige Euro sparen. Grundsätzlich kann die Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden.
Sie muss aber immer schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Versicherungsnehmers tragen. Zudem gehören sowohl die Angabe der Versicherungsnummer und des Kfz-Kennzeichens ins Schreiben als auch eine Information darüber, von welcher Versicherung man sich trennen möchte.
„Bei der Kfz-Haftpflicht und der Kasko handelt es sich um selbstständige Verträge, die einzeln gekündigt werden können, auch wenn sie zusammen abgeschlossen wurden“, informiert Weber. Zudem empfiehlt er, die alte Kasko-Police erst zu kündigen, wenn ein neuer Vertrag in trockenen Tüchern ist.
Der Grund: Versicherer können sich ihre Kunden aussuchen und dürfen Anträge auch ablehnen. In der Kfz-Haftpflicht geht das nicht. Kfz-Haftpflichtversicherer unterliegen einem gesetzlichen Annahmezwang und müssen jedem Versicherungsschutz einräumen.