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Stuttgart: Geschenkte Zeit: Parkscheibe richtig einstellen

Stuttgart : Geschenkte Zeit: Parkscheibe richtig einstellen

Wer die Parkscheibe richtig einstellt, bekommt beim Parken meistens noch etwas Zeit geschenkt: Laut Straßenverkehrsordnung darf der Autofahrer den Zeiger der Parkscheibe bis zum Strich der folgenden halben Stunde vorstellen.

„Nicht zulässig ist dagegen, die Scheibe zwischendurch nachzustellen“, warnt Tilman Vögele-Ebering von der Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart.

Die Parkscheibe kommt auch zum Zuge, wenn eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktioniert. „In diesem Fall darf geparkt werden, bis die angegebene Höchstparkdauer erreicht ist“, so der Dekra-Fachmann. Im Unterschied zu einer Parkuhr können Autofahrer beim Parken mit Parkscheibe nicht mit einer zehnminütigen Karenzzeit rechnen, in der noch kein Bußgeld fällig wird.

Eine Parkscheibe kann in jeder beliebigen Stelle im Fahrzeug ausgelegt werden, so sie von außen gut ablesbar ist. Sind in dem Bereich Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, so ist deren Vorrang zu beachten.

(amv)