Hamm : Crash mit Einkaufswagen - Autobesitzer kann Schadenersatz bekommen
Hamm Auf Supermarktplätzen sollten Autofahrer besser vorsichtig fahren. Denn der Zusammenstoß mit einem Einkaufswagen, kann große Schäden verursachen. Allerdings müssen auch die Supermarktbetreiber ihre Einkaufswagen gut sichern.
Tun sie dies nicht, und ein Einkaufswagen wird nach Ladenschluss auf die Straße geschoben, müssen sie für mögliche Schäden aufkommen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.:. I-9 U 169/14), wie die „Neue juristische Wochenschrift” (Heft 45/2015) berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Fahrer nachts auf der Straße vor einem Supermarkt mit einem herrenlosen Einkaufswagen zusammengestoßen. Den Schaden von 5400 Euro wollte der Fahrzeugbesitzer von dem Betreiber des Supermarktes erstattet bekommen.
Das Landgericht stellte sich zunächst gegen den Autobesitzer: Schließlich habe sich die Kollision nach Ladenschluss ereignet, und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte den Einkaufswagen auf die Straße geschubst hätten.
Die Richter am Oberlandesgericht sahen den Fall aber anders: Der Supermarktbetreiber habe seine Einkaufswagen nicht ausreichend gesichert, stellten sie fest. Denn es seien weder eine Kette noch ein die Wagen verbindendes Pfandsystem vorhanden gewesen. Daher kann hier von einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten gesprochen werden. Der Betreiber musste 80 Prozent des Schadens übernehmen.