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Karneval und der Alkohol: Besser das Auto stehen lassen

Karneval und der Alkohol : Besser das Auto stehen lassen

Der Countdown für die Höhepunkte der diesjährigen Karnevalssaison läuft. Für Autofahrer allerdings hat die Narrenfreiheit Grenzen, denn bei Alkohol und Clownsmaske hört der Spaß auf.

„Die Strafen nach einer Promille-Fahrt sind empfindlich hoch, der Führerschein schnell weg“, warnt Ulrich Köster vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in Bonn.

Masken und Kostüme gehören zur fünften Jahreszeit, keine Frage. Der Spaß an der Verkleidung hinter dem Steuer hört allerdings da auf, wo Sicht und Gehör beeinträchtigt sind. So schreibt es Paragraf (§) 23 der Straßenverkehrs-Ordnung vor. Das dafür fällige zehn Euro-Strafgeld ist sicher anderweitig besser angelegt. Andere erschrecken sollten die Jecken also im Karnevalszug, nicht aber im Auto.

Keinen Spaß verstehen die Ordnungshüter beim Thema Alkohol am Steuer. „Wer unbeschwert feiern will, sollte sein Fahrzeug besser in der Garage lassen und auf die Öffentlichen oder das Taxi umsteigen“, empfiehlt Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei der Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart. Gerade in der Karnevalszeit kontrolliert die Polizei erfahrungsgemäß verstärkt.

Wer die Promillegrenze ignoriert, dem droht, dass nach der Party auch für den Führerschein einstweilen alles vorbei ist. Ergibt der Alko-Test mehr als 0,5 Promille, muss man schon beim ersten Verstoß mit 500 Euro Geldbuße, vier Wochen Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Nicht ohne Grund kennt der Gesetzgeber hier kein Pardon: Bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko für Autofahrer um das Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um mehr als das Zehnfache. Aber auch ein „Bierchen in Ehren“ kann schon zu viel sein.

Fällt der Fahrer mit 0,3 Promille durch ein erheblich unsicheres Fahrverhalten auf oder verursacht gar einen Unfall, ist er seine Lizenz zum Fahren für mindestens sechs Monate los. Zudem droht eine empfindliche Geldstrafe. Ein Unfallfahrer ab 0,3 Promille wird vom Gesetz als Straftäter behandelt, dem bis zu fünf Jahre Führerscheinentzug, der Verlust des Versicherungsschutzes und eine saftige Geldstrafe im Bereich von mindestens einem Monatsgehalt drohen.

Noch niedriger liegt die Schwelle für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Für sie gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze. Bei diesen Personen kann schon ein Gläschen zum Verhängnis werden. Konsequenzen sind ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Häufig unterschätzt wird der Restalkohol. Der menschliche Körper baut in einer Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. Wer 1,5 Promille hat, braucht somit zehn bis 15 Stunden, um wieder nüchtern zu werden. „Es gibt definitiv kein Wundermittel, um Alkohol schneller abzubauen“, betont Dekra-Fachmann Wagner: „Zwar fühlt man sich nach einer Tasse Kaffee frischer, der Einfluss auf die Höhe des Alkoholspiegels ist aber unbedeutend.“

(amv)