Düsseldorf : Bei Auslandsbußgeldern gelten besondere Regeln
Düsseldorf Bußgeldbescheide im Urlaubsland gehören wohl zu den unerfreulichen Ferienerinnerungen. Gleichwohl sollte man sie nicht missachten und manchmal kann man sogar sparen, wenn man rasch zahlt.
Laut Fachleuten der Arag-Rechtschutzversicherung in Düsseldorf erhält man in Belgien bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn man einen entsprechenden Vergleichsvorschlag der zuständigen Behörde annimmt. „In Frankreich sparen Sie bis zu 45 Euro. Voraussetzung: Sie zahlen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob Sie den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt bekommen haben“, erläutern die Rechtsexperten. In Italien wird in der Regel beim erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon könne man 30 Prozent abziehen, wenn man innerhalb von fünf Tagen zahle - außer bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme. In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn die Überweisung fristgerecht erfolgt.
Achtung, warnt Gerd Achim Klöß von der Deutschen Anwaltshotline: „Gerade wer schon seit Jahren immer wieder in dasselbe Urlaubsdomizil reist, sollte darauf achten, die aktuellen Tempolimits zu kennen und sich nicht nur auf seine bisherige Erfahrung zu verlassen.“ So hat Frankreich beispielsweise erst Anfang des Monats das Tempolimit auf Landstraßen von 90 Kilometer pro Stunde (km/h) auf 80 km/h gesenkt. „Eine Info, die viele Reisende noch nicht erreicht hat“, vermutet Klöß.
Flattert einem nach der Heimkehr ein Bussgeldbescheid ins Haus, sollte man den keinesfalls negieren. „Aufgrund des europäischen Vollstreckungsabkommens aus dem Jahr 2010, können Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Ignorieren sollten Sie den Bescheid also nicht“, warnt Klöß. Allerdings ist dabei eine Bagatellgrenze von 70 Euro vorgesehen, was bedeutet, dass kleinere Geldbußen nicht in Deutschland eingetrieben werden können. Klöß mahnt jedoch hier zur Vorsicht: „Die 70 Euro-Grenze bezieht sich nicht auf das reine Bußgeld, sondern schließt ebenso Verfahrenskosten mit ein. Außerdem gibt es eine Ausnahme, von der viele Reisende nichts wissen. österreichische Bußgelder werden aufgrund eines gesonderten Abkommens schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt.“
Gerade wenn man vorhat, das entsprechende Urlaubsland noch einmal zu besuchen, sollte man einen gültigen Bußgeldbescheid umgehend bezahlen. Bei Kontrollen können alte Geldstrafen nachträglich noch eingetrieben werden - und das sogar noch bis zu fünf Jahre später, wie etwa in Italien. „Das gilt übrigens nicht nur für Verkehrskontrollen: Auch wenn Sie sich für eine Flugreise entscheiden, können Beamte Sie am Flughafen zur Zahlung des alten Bußgeldes auffordern“, gibt der Anwalt zu bedenken.