München : Autovermietung darf für Winterreifen Aufpreis verlangen
München Autovermietungen steht es frei, für Winterreifen einen Preisaufschlag zu verlangen. „Das ist zulässig”, sagt die ADAC-Verbraucherschutzexpertin Silvia Schattenkirchner.
Aufgrund der Vertragsfreiheit gebe es rechtlich keine Möglichkeit, einen Vermieter dazu zu verpflichten, die Fahrzeuge seiner Flotte mit kostenlosen Winterreifen anzubieten. Autovermietungen müssten aber dafür sorgen, dass alle Wagen verkehrssicher und fahrbereit seien.
Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug Winterreifen benötigt, liege allerdings beim Mieter, betont Schattenkirchner. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht - allerdings ist das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht zulässig. „Wenn ich weiß, dass ich mit dem Fahrzeug in den Winterurlaub fahren möchte, sollte ich die Winterreifen vormerken und bestätigen lassen”, rät die Juristin.
Vor allem in schneereichen Regionen bieten Autovermietungen Winterpneus oft ohne Aufpreis an - dann seien die Kosten in der Regel schon in der Mietgebühr enthalten, erklärt Schattenkirchner. Anders sei es in Gebieten, in denen es im Winter wenig schneit.