Sicherheit an Bushaltestellen : Am Busstop bitte Schritttempo
Stuttgart An Bushaltestellen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. So wurden im Jahr 2018 an Haltestellen, zum Teil an stehenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht, 691 Personen durch falsches Verhalten verletzt, fünf von ihnen kamen ums Leben.
Durch mehr Rücksicht und Umsicht könnten viele Unfälle vermieden werden, kritisieren Fachleute der Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart. „Für mehr Sicherheit an Bushaltestellen sollten Autofahrer daran denken, in der Nähe von Haltestellen das Tempo reduzieren, bremsbereit sein und jederzeit mit Fußgängern auf der Fahrbahn rechnen. Das gilt besonders bei Schulbussen“, sagt der Unfallsachverständige Thomas Gut.
An Bushaltestellen dürfen Fahrzeuge an haltenden Schul- oder Linienbussen und Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung. Nicht überholen. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden.
Schritt fahren. Blinkt an einer Haltestelle an einem stehenden Schul- oder Linienbus das Warnblinklicht, dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (fünf bis sieben km/h) vorbeifahren. Wichtig: Dies gilt ebenso für den Gegenverkehr dieser Fahrbahn. Außerdem ist so viel Abstand zu halten, dass eine Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Falls nötig, müssen Fahrzeuge warten.
Vorbeifahren. Fährt man an einer Haltestelle vorbei, an der Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf hier nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außerdem ist so viel Abstand einzuhalten, dass die Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, heißt es hier: Anhalten und warten.
Vorrang beim Abfahren. Schul- und Linienbusse haben beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen das Einfädeln ermöglichen und falls erforderlich dazu anhalten.